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Allgemeine Geschäftsbedingungen Lohnherstellung Private Label

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der V-SINNE Schwarzwald Brennerei
Private Label / Lohnherstellung

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der V-SINNE Schwarzwald Brennerei (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") im Bereich der Private Label / Lohnherstellung von Spirituosen.

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden (B2B). Selbst wenn der Auftraggeber noch keine Firma gegründet hat, betrachten wir die Auftragsvergabe als unternehmerischen Schritt. Es gelten daher ausschließlich die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB), nicht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), sofern es sich um einen Punkt handelt, für den hier keine Regelung getroffen wurde. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht.

2. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer stellt für den Auftraggeber Spirituosen nach dessen individuellen Vorgaben her. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle relevanten Spezifikationen, insbesondere Rezeptur, Flaschenart, Etiketten, Korken sowie sonstige Verpackungsmaterialien, vollständig und eindeutig festzulegen. Falls der Auftraggeber gewisse Punkte nicht eindeutig definiert hat, hat er kein Recht auf Nachbesserung, wenn der Auftragnehmer den Auftrag nach seinem Ermessen und bestem Gewissen durchführt. Dieser Zustand ist dann so anzunehmen.

3. Bestellung und Auftragsbestätigung

Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Bestätigung der Bestellung durch den Auftragnehmer zustande. Nachträgliche Änderungen sind nur nach Absprache möglich und können zusätzliche Kosten verursachen.

 

 

4. Zahlungsbedingungen

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung einer Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrages vor Produktionsstart.
  2. Die Restzahlung ist unmittelbar nach Fertigstellung der Ware fällig.
  3. Die Auslieferung erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.
  4. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung, gerät der Auftraggeber in Verzug. In diesem Fall werden Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen fällig. Zusätzlich behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Mahngebühren zu erheben, deren Höhe sich an den üblichen kaufmännischen Sätzen orientiert.

5. Haftung für angelieferte Materialien

  1. Der Auftragnehmer haftet nicht für angelieferte Materialien wie Flaschen, Etiketten, Korken oder sonstige Komponenten, die vom Auftraggeber oder Dritten zur Verfügung gestellt werden.
  2. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle angelieferten Materialien vollständig und einwandfrei sind.
  3. Mit Anlieferung der Materialien gelten diese als freigegeben.
  4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Qualität, Vollständigkeit oder Verkehrsfähigkeit der angelieferten Ware.
  5. Sollte durch fehlerhafte oder unvollständige Materialien Mehraufwand entstehen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, diesen zusätzlich in Rechnung zu stellen.

6. Verantwortung für Deklaration und Verkehrsfähigkeit

  1. Die Verantwortung für die gesetzeskonforme Deklaration der Ware obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
  2. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die hergestellten Produkte den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen und verkehrsfähig sind.
  3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verstöße gegen Kennzeichnungspflichten oder andere gesetzliche Vorschriften.

7. Geheimhaltung von Rezepturen

  1. Die vom Auftragnehmer entwickelten oder verwendeten Rezepturen werden nicht an den Auftraggeber oder Dritte herausgegeben.
  2. Der Auftragnehmer behält sich alle Rechte an der Rezeptur vor, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

8. Ausschluss von Rückgabe und Widerruf

  1. Da die Herstellung nach individuellen Kundenwünschen erfolgt, ist eine Rückgabe oder ein Widerruf der Bestellung ausgeschlossen.
  2. Mängel sind unverzüglich nach Warenerhalt zu melden. Beanstandungen nachträglich festgestellter Mängel, die durch angelieferte Materialien oder durch vom Auftraggeber vorgegebene Spezifikationen verursacht wurden, sind ausgeschlossen.
  3. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich um ein reines B2B-Geschäft handelt.

9. Höhere Gewalt

Bei unvorhersehbaren Ereignissen, die die Herstellung oder Lieferung der Ware verzögern oder unmöglich machen (z. B. Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen), haftet der Auftragnehmer nicht. Die Lieferfristen verlängern sich in diesem Fall entsprechend.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist ebenfalls der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

11. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Januar 2025

 

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